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Infos zur Teilnahme am Programm

Zeichenträger

Träger des Zeichens „Bio-Siegel“ ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Der Zeichenträger entscheidet über Lizenzvergaben und die Genehmigung der Qualitäts- und Prüfbestimmungen.

Lizenznehmer

Lizenznehmer verleihen das Recht zur Nutzung des Zeichens an Unternehmen in der Europäischen Union in den Bereichen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Handels für den Bereich Lebensmittel (Zeichennutzer). Das Bio-Siegel können nur Betriebe führen, die mit den Lizenznehmern einen Zeichennutzungsvertrag abgeschlossen haben.

Lizenznehmer des Bio-Siegels können Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft werden, welche die Durchführung der nach den Programmbestimmungen erforderlichen Prüfungen und die Einhaltung der darin festgelegten Bestimmungen gewährleisten können.

Die Lizenznehmer koordinieren auch die erforderlichen Kontrollen bei den Zeichennutzern und sonstigen Programmteilnehmern. Zu diesem Zweck beauftragen sie unabhängige Zertifizierungsstellen mit der Überprüfung der Betriebe auf die Einhaltung der Programmanforderungen sowie hinsichtlich der rechtmäßigen Nutzung des Zeichens.
Interessenten an einer Lizenznehmerschaft beantragen diese schriftlich beim Zeichenträger:
Bayerisches Staatsministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Referat M 1
Ludwigstraße 2
80539 München
 
Derzeit sind folgende Lizenznehmer zugelassen:

 

Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ)
Landsberger Str. 527
81241 München
Tel.: 089 4423190-0
Fax: 089 4423190-29
E-Mail: info@lvoe.de
Internet: www.lvoe.de/bio-in-bayern/bayerisches-bio-siegel.html Externer Link

Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern (LQB) GmbH
Max-Joseph-Straße 9
80333 München
Tel.: 08139 9368-35
Fax: 08139 9368-57
E-Mail: info@lq-bayern.de

 

Zeichennutzer

Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Handels in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können das „Bio-Siegel“ zur Kennzeichnung ihrer ökologischen Erzeugnisse verwenden, sofern
  • die Programmbestimmungen eingehalten werden und
  • das Unternehmen mit einem vom Zeichenträger anerkannten Lizenznehmer einen Zeichennutzungsvertrag abgeschlossen hat.

Eine Verwendung des Zeichens zur Kennzeichnung des landwirtschaftlichen Betriebes oder des Unternehmens ist ausgeschlossen.

Unternehmen, die Interesse an einer Nutzung des Bio-Siegels haben, beantragen diese schriftlich bei einem der für das Bio-Siegel zugelassenen Lizenznehmer.

Derzeit sind noch keine Lizenznehmer zugelassen.
Vor der erstmaligen Verleihung des Zeichennutzungsrechts führt der Lizenznehmer oder die von ihm beauftragte Zertifizierungsstelle
  • eine Prüfung der Erzeugnisse des Antragstellers auf Erfüllung der Programmbestimmungen sowie
  • eine Betriebsbesichtigung durch,
um die Eignung des Betriebes für die Zeichennutzung festzustellen. Wenn der Antragsteller die Programmbestimmungen erfüllt, wird ihm die Verleihung des Zeichennutzungsrechts mit einer Urkunde bestätigt.

Systemkontrolle

Um die Neutralität und Objektivität der Programmorganisation und der Kontrollen zu gewährleisten, werden die Lizenznehmer und die Zertifizierungsstellen von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) als neutrale staatliche Behörde überwacht. Die Systemkontrolle fungiert darüber hinaus als unabhängige Anlaufstelle für anonyme Hinweise und Beschwerden.

Alle einschlägigen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführten Kontrollen werden hierbei in jedem Fall anerkannt und erfordern keine zusätzliche Bewertung durch die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

 
 

Weiterführende Informationen

Programmbestimmungen „Bio-Siegel“ pdf 1,2 MB