Infos zur Teilnahme am Programm
Zeichenträger
Lizenznehmer
Lizenznehmer verleihen das Recht zur Nutzung des Zeichens an Unternehmen in der Europäischen Union in den Bereichen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Handels für den Bereich Lebensmittel (Zeichennutzer). Das Bio-Siegel können nur Betriebe führen, die mit den Lizenznehmern einen Zeichennutzungsvertrag abgeschlossen haben.
Lizenznehmer des Bio-Siegels können Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft werden, welche die Durchführung der nach den Programmbestimmungen erforderlichen Prüfungen und die Einhaltung der darin festgelegten Bestimmungen gewährleisten können.
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Referat M 1
Ludwigstraße 2
80539 München
Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ)
Landsberger Str. 527
81241 München
Tel.: 089 4423190-0
Fax: 089 4423190-29
E-Mail: info@lvoe.de
Internet: www.lvoe.de/bio-in-bayern/bayerisches-bio-siegel.html
Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern (LQB) GmbH
Max-Joseph-Straße 9
80333 München
Tel.: 08139 9368-35
Fax: 08139 9368-57
E-Mail: info@lq-bayern.de
Zeichennutzer
- die Programmbestimmungen eingehalten werden und
- das Unternehmen mit einem vom Zeichenträger anerkannten Lizenznehmer einen Zeichennutzungsvertrag abgeschlossen hat.
Eine Verwendung des Zeichens zur Kennzeichnung des landwirtschaftlichen Betriebes oder des Unternehmens ist ausgeschlossen.
Unternehmen, die Interesse an einer Nutzung des Bio-Siegels haben, beantragen diese schriftlich bei einem der für das Bio-Siegel zugelassenen Lizenznehmer.
- eine Prüfung der Erzeugnisse des Antragstellers auf Erfüllung der Programmbestimmungen sowie
- eine Betriebsbesichtigung durch,
Systemkontrolle
Um die Neutralität und Objektivität der Programmorganisation und der Kontrollen zu gewährleisten, werden die Lizenznehmer und die Zertifizierungsstellen von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) als neutrale staatliche Behörde überwacht. Die Systemkontrolle fungiert darüber hinaus als unabhängige Anlaufstelle für anonyme Hinweise und Beschwerden.
Alle einschlägigen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführten Kontrollen werden hierbei in jedem Fall anerkannt und erfordern keine zusätzliche Bewertung durch die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Weiterführende Informationen
Programmbestimmungen „Bio-Siegel“ pdf 1,2 MB