Programmbestimmungen

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PROGRAMMBESTIMMUNGEN FÜR ERZEUGNISSE DER LAND- UND ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT

Bei Fragen zu Programmbestimmungen können Sie sich gerne per E-Mail an uns wenden: bio.bayern@alp.bayern.de

Die nachfolgenden Programmbestimmungen haben eine Stärkung, Verbesserung und Sicherung der Qualität und des Absatzes von ökologisch erzeugten Produkten der Agrar- und Ernährungswirtschaft zum Ziel. Zu diesem Zweck werden den Erzeugnissen Qualitätskriterien zugrunde gelegt, die verbindliche detaillierte Verpflichtungen enthalten, die besondere Erzeugnismerkmale, Anbau- und/oder Erzeugungsmethoden gewährleisten und in einzelnen Punkten deutlich über die gesetzlichen Grundlagen hinausgehen. Die Einhaltung dieser Spezifikationen wird durch unabhängige Kontrolleinrichtungen überprüft. Das hinterlegte Kontrollsystem gewährleistet eine vollständige Rückverfolgbarkeit der betreffenden Erzeugnisse.

Die Teilnahme an der beschriebenen Qualitätsregelung steht allen Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Handels für den Bereich Lebensmittel in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen, die sich verpflichten, die Programmbestimmungen einzuhalten.

>> Programmbestimmungen (Stand: November 2015)

Eine Übersicht zu den über den gesetzlichen Leistungsinhalten liegenden Standards finden Sie zudem >> hier.